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Zur „äußeren Verbindlichkeit“ von Vorranggebieten gemäß §8 Abs.7 S.1 Nr.1 ROG journal article

Anmerkung zu OVG NRW, Urteil vom 16.6.2016 – 8 D 99/13.AK („Kohlekraftwerk Lünen“)

Gregor Franßen, Moritz Grunow

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 6 (2016), Issue 2, Page 74 - 77

Indem Standorte vorsorglich als verbindliche Ziele der Landes- bzw. Regionalplanung vor konkurrierenden Nutzungen gesichert werden, lässt sich die Ansiedlung von raumbedeutsamen Vorhaben planerisch steuern. Eine derartige Standortvorsorge bindet die kommunale Bauleitplanung und beeinflusst Planfeststellungen und auch BImSchG-Genehmigungsverfahren, wobei unterschiedlich weit reichende räumliche Bindungswirkungen möglich sind. Hierzu und insbesondere zu früheren Aussagen des OVG NRW in dem sog. Datteln-Urteil über einen räumlichen Umgebungsschutz („äußere Verbindlichkeit“) bestimmter Standortvorsorgeplanungen hat zuletzt der 8. Senat des Gerichts Stellung genommen. Auf diesen planungsrechtlichen Teilaspekt konzentriert sich die vorliegende Anmerkung zu der Entscheidung des OVG NRW vom 16.6.2016 über das neue Steinkohlekraftwerk Lünen.


Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten über Vor-Ort-Besichtigungenvon IED-Anlagen journal article

Besprechung des OVG NRW-Beschlusses vom 30.10.2014 – 8 B 721/14

Gregor Franßen

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 5 (2015), Issue 1, Page 23 - 33

Im Bereich des Umweltrechts werden die Regelungen über den Zugang zu Umweltinformationen und über die Veröffentlichung von Umweltinformationen durch die Behörden seit langem durch den europäischen Gesetzgeber geprägt. Eine der jüngeren Neuregelungen im Bereich der behördlichen Veröffentlichungspflichten nahm der europäische Gesetzgeber mit der Industrieemissionen-Richtlinie (IED – Industrial Emissions Directive) vor, die der deutsche Gesetzgeber im Jahr 2013 in deutsches Umweltrecht umgesetzt hat. Die Auslegung und Anwendung der, in Umsetzung der IED erlassenen, deutschen umweltrechtlichen Vorschriften über behördliche Pflichten zur Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten durch die nordrhein-westfälischen Umweltbehörden sorgte in jüngster Zeit für mehrere verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen. Eine führte nun zu einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), in der sich das Gericht grundsätzlich zur Berechtigung und Verpflichtung von Umweltbehörden zur Veröffentlichung bestimmter Umweltinformationen geäußert hat. Im Folgenden werden zunächst die europarechtlichen Grundlagen gemäß der IED sowie die zu deren Umsetzung ergangenen deutschen Vorschriften vorgestellt. Sodann wird die erlassweise Anwendung dieser Vorschriften durch die NRW-Umweltbehörden dargestellt. Schließlich werden die divergierenden erstinstanzlichen Eilentscheidungen nordrhein-westfälischer Verwaltungsgerichte sowie die nun aktuell ergangene Eilentscheidung des OVG NRW erörtert.

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