- Jahrgang 1 (2011), Ausgabe 3
- Vol. 1 (2011), Nr. 3
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- Seiten 112 - 117
- pp. 112 - 117
Die immissionsschutzrechtliche Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung
Wegen des abstrakten Gefährdungspotenzials immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen unterwirft das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Betreiber solcher Anlagen einer Reihe von Grundpflichten (§ 5 BImSchG). Daneben gibt es Nebenpflichten, so auch die in § 27 BImSchG geregelte Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung gegenüber der zuständigen Behörde. Der Anlagenbetreiber wird damit zur Angabe über die von der Anlage in einem bestimmten Ze