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Editorial

Beckmann


Am 12.5.2011 hat der EuGH in dem Rechtsstreit um das Steinkohlekraftwerk Lünen entschieden (siehe dazu die in diesem Heft abgedruckten Leitsätze und die Urteilanmerkung von Schoppen). Das Unternehmen Trianel, ein Zu - sammenschluss von Kommunen und regionalen Energieversorgern, beabsichtigt, in Lünen ein Steinkohlekraftwerk mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 1705 MW ab dem Jahre 2012 zu betreiben. In einer Entfernung von bis zu 8 km von dem in wes

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(e.g. A | 000123 | 01)

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