- Volume 1 (2011), Issue 2
- Vol. 1 (2011), No. 2
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- pp. 67 - 79
I. Einführung Die Landesregierung NRW hat den Entwurf eines Landesklimaschutzgesetzes vorgelegt. Das beabsichtigte Landesklimaschutzgesetz ist verfassungswidrig. Die im Gesetz vor gesehenen Klimaschutzziele beziehen sich auf alle Sach - verhalte, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Emis sion von Treibhausgasen in Nordrhein-Westfalen führen, und die überwiegend bundesrechtlich bereits abschließend ge - regelt sind. Der Landesgesetzgeber ist insbesondere