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BImSchG und KrWG

Walter Frenz


I. Systematik § 13 KrWG verweist wie schon § 9 KrW-/AbfG auf das BImSchG und damit insbesondere auf § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG, der die Errichtungs- und Betreiberpflichten im Hinblick auf Abfälle betrifft und dabei die Hierarchie zwischen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen explizit regelt. Zwar ist von daher § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG speziell zu den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften.1 Dieser wiederum verweist indes sei

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