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Der angemessene Sicherheitsabstand im Störfallrecht

Jürgen Farsbotter, Jan Christoph Weise
Keywords: angemessener Sicherheitsabstand, Störfall, Seveso-III, § 50 Satz 1 BImSchG, Trennungsgebot, Einzelvorhaben, Öffentlichkeitsbeteiligung, Abstandsermittlung, KAS 18


Seit dem 7.12.2016 findet sich der Begriff „angemessener Sicherheitsabstand“ im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Autoren zeigen seinen materiellen und verfahrensrechtlichen Bedeutungsgehalt im geltenden Recht auf und widmen sich den Herausforderungen seiner Bestimmung. Dabei werden einige bislang ungelöste Problemlagen und gesetzliche Unzulänglichkeiten offenbar.

Dipl.-Ing. Jürgen Farsbotter ist Sachverständiger nach § 29a BImSchG in der Arbeitsgruppe „Anlagensicherheit“ der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG. Er beschäftigt sich dort seit Jahren bundesweit schwerpunktmäßig mit Fragestellungen zu Art. 12 „Überwachung der Ansiedlung“ der Seveso-II-Richtlinie (jetzt Art. 13 Seveso-III-Richtlinie). Dr. iur. Jan Christoph Weise ist Bearbeiter im Referat 38 „Rechtsangelegenheiten der Abteilung Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall“ des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Die in diesem Aufsatz geäußerten Rechtsansichten geben die persönlichen Auffassungen der Verfasser wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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