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Die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Marc Röckinghausen



I. Einleitung Wenn von der Dynamik des Immissionsschutzrechts die Rede ist, können sich dahinter zwei gänzlich verschiedene Gegenstände verbergen. Dynamisch sind die Pflichten des § 5 BImSchG für Betreiber genehmigungsbedürftiger und des § 22 BImSchG für Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen. Die Dauerhaftigkeit und Verände

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(e.g. A | 000123 | 01)

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