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Der Betriebsbeauftrage für Abfall (Abfallbeauftragter)

Andrea Hennecken


Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) am 1.6.20121 sind erstmalig eine Vielzahl von Unternehmen verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Dem Abfallbeauftragten obliegt im Unternehmen die Einhaltung der umweltrechtlichen Aufgaben. Naturgemäß kann ein Unternehmer die ihm obliegenden Pflichten nicht selber in Person erfüllen, so dass er diese auf andere delegiert. Die Übertragung von Betreiberpflichten kann der Unternehmer

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(e.g. A | 000123 | 01)

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