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Von der IVU-Richtlinie zur Richtlinie über Industrieemissionen

Karsten Keller


I. Einleitung Am 6.1.2011 ist die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL)1 in Kraft getreten, die von den Mitgliedstaaten größtenteils bis zum 7.1.2013 in nationales Recht umzusetzen ist.2 Die Richtlinie erfasst europaweit ca. 52.000 Industrieanlagen3 und dient vor allem dazu, deren Schadstoffemissionen weiter zu minimieren, indem Grenzwerte verschärft werden und die Anwendung der sog. besten verfügbaren Technik ausgeweitet wird.4 So

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(e.g. A | 000123 | 01)

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