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Zur Revision der Emissionshandelsrichtlinie und der Weiterentwicklung des europäischen Emissionsrechtehandelssystems um den Mechanismus nationaler Ausgleichsprojekte

Simon Spyra


I. Einführung Der Emissionsrechtehandel ist einer politischen Klassifizierung nach „das zentrale Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasen.“1 Doch vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen erscheint dies fraglich. Die am 25.6.2009 in Kraft getretene Richtlinie 2009/29/EG2 (Ergänzungsrichtlinie) modifiziert die Richtlinie 2003/87/EG3 (Emissionshandelsrichtlinie) erneut, so dass diese ab 2013 auch neue Regelungen enthält, die das bislang praktiziert

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(e.g. A | 000123 | 01)

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