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„Ernstliche Zweifel“ i.S.v. § 4a Abs. 3 UmwRG – Höhere Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung bei wichtigen Infrastrukturprojekten?

Andrea Versteyl


In seinem Beschluss vom 16.10.2012 hat das BVerwG den Eilanträgen der Naturschutzverbände NABU und BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Elbvertiefung stattgegeben.1 Nach Prüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kommt das BVerwG zu dem Schluss, dass die Erfolgsaussichten in der Hauptsache – auch wegen des Umfangs des Materials – nach summarischer Prüfung offen sind. Auch die 2600 Seiten und siebenjährige Planungsdauer sind kein I

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(e.g. A | 000123 | 01)

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