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Neu: I+E 3/2019

In der neuen Ausgabe 3/19 der I+E befasst sich Jörg Berkemann zunächst mit dem „Dieselauto“ zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht. Nach dem Diesel- oder Abgasskandal bemühen sich sowohl das öffentliche Recht als auch  flankierend das Zivilrecht um die rechtliche Bewältigung der entstandenen Konfliktlage. Der Beitrag gibt aus Anlass des Hinweisbeschlusses des BGH vom 8. Januar 2019 – VIII ZR 225/17 vor allem einen Überblick über die öffentlich-rechtliche Ausgangslage und deren „Verzahnung“ mit zivilrechtlichen Ansprüchen.

Im Anschluss daran beleuchtet Peter Kersandt die Umsetzung der MCP-Richtlinie in der 44. BImSchV, die das Ziel verfolgt, die Emissionen von Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid  auf die Umwelt zu reduzieren und damit zu einer längerfristigen Senkung der schädlichen Auswirkungen der von der Verordnung betroffenen mittelgroßen Feuerungsanlagen beizutragen. Zudem dient die neue Verordnung der Zusammenfügung der Regelungen über mittlere Feuerungsanlagen, welche bisher in der TA Luft und in der 1. BImSchV geregelt waren. Dabei werden die Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Volker Kummer beschäftigt sich in einem weiteren Beitrag mit der Berücksichtigung von Bioaerosolimmissionen bei der immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung, bevor sich Renate Hübner, Hans-Dieter Schmidt und Andrea Versteyl der Ermittlung, Bewertung und Minderung von Geruchsemissionen aus Abfallbehandlungsanlagen widmen.

 

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