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Ausnahmen für Nassabscheider in der Legionellenverordnung (42. BImSchV) journal article

Moritz Grunow

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 9 (2019), Issue 1, Page 19 - 22

Mit der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider werden Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für Anlagenbetreiber festgelegt, um dem möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen. Der Vollzug der Verordnung wirft noch vielfach offene Fragen auf. Das gilt nicht zuletzt für die Ausnahmeregelungen. Der vorliegende Beitrag geht auf die besonderen Ausnahmeregelungen für Nassabscheider ein.


Legionellen den Kampf angesagt – die 42. BImSchV journal article

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme

Jürgen Kühn

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 7 (2017), Issue 1, Page 2 - 7

Am 22.3.2017 hat die Bundesregierung die Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme) verabschiedet; sie verpflichtet insbesondere zur regelmäßigen Prüfung des hygienischen Zustandes der Anlagen und verschafft den Immissionsschutzbehörden Kenntnis über die Standorte der Anlagen. Durch regelmäßige Prüfung des hygienischen Zustands ist zu erwarten, eine starke Vermehrung von Legionellen frühzeitig zu erkennen und durch regelmäßige Prüfung des technischen Zustandes der Anlage im Übrigen austragsgeneigte Betriebszustände zu vermeiden. Für den Fall dennoch auftretender Legionelleninfektionen bietet die Kenntnis über die Standorte der Anlagen als potenzielle Quellen die Möglichkeit der schnellen Identifikation. Sie bietet aber auch die Möglichkeit des schnellen Ausschlusses bestimmter potenzieller Quellen und damit der Schaffung von Kapazitäten zur Identifikation anderer, vor allem nicht von der Verordnung erfasster Quellen.


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