Zur Durchsetzung von Lärmaktionsplänen durch die Kommunen journal article Anmerkung zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 17.7.2018 – 10 S 2479/17 (rechtskräftig) Karsten Sommer Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 8 (2018), Issue 4, Page 215 - 218 In seiner – inzwischen rechtskräftigen – Entscheidung widmet sich der VGH Baden-Württemberg für die Durchsetzung von Lärmaktionsplänen zentralen Fragen: Gehört die Lärmaktionsplanung zur kommunalen Selbstverwaltung? Kann die planende Kommune die von ihr im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen gegenüber den zur Durchsetzung verpflichteten (§§ 47d Abs. 6, 47 Abs. 6 BImSchG) Aufgabenträgern durchsetzen? Welche Voraussetzungen muss ein Lärmaktionsplan erfüllen, soll er auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzbar sein? Der folgende Beitrag beleuchtet die Bedeutung der Entscheidung für die Rechtsanwendung.
Rechtsfragen der Anrechnung von tierischen Ölen und Fetten auf die Treibhausgasminderungsquote Stefan Kopp-Assenmacher
Anwendungsfragen der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) Peter Kersandt