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Ausnahmen für Nassabscheider in der Legionellenverordnung (42. BImSchV) journal article

Moritz Grunow

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 9 (2019), Issue 1, Page 19 - 22

Mit der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider werden Anforderungen zum Schutz und zur Vorsorge für Anlagenbetreiber festgelegt, um dem möglichen Austrag von Legionellen vorzubeugen. Der Vollzug der Verordnung wirft noch vielfach offene Fragen auf. Das gilt nicht zuletzt für die Ausnahmeregelungen. Der vorliegende Beitrag geht auf die besonderen Ausnahmeregelungen für Nassabscheider ein.


Rechtsfolgenabschätzung erfordert valide Datengrundlage journal article

Studien zur Klagetätigkeit der Umweltschutzverbände

Andrea Versteyl, Moritz Grunow

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 8 (2018), Issue 2, Page 94 - 98

Der rechts- und umweltpolitische Diskurs belegt regelmäßig aufs Neue, dass es sinnvoll und notwendig ist, sich mit den Auswirkungen von Gesetzgebung als Rechtsfolgenabschätzung zu befassen. Hierfür sind jedoch valide und transparente Datengrundlagen erforderlich. Nichts anderes gilt für die Verbandsklage nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz, das Ende 2006 verabschiedet und seitdem bereits mehrfach grundlegend novelliert wurde. Turnusmäßig werden Studien zur Klagetätigkeit der Umweltschutzverbände vorgelegt, zuletzt im Auftrag des Sachverständigenrates für Umweltfragen. Eine weitere Novellierung des Gesetzes auf der Grundlage neuen EU-Sekundärrechts ist zu erwarten.


Deponievorhaben auf bergbaulichen Betriebsflächen journal article

Zwischen Berg- und Abfallrecht: Zuständigkeiten und Verfahrensfragen

Andrea Versteyl, Moritz Grunow

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 7 (2017), Issue 3, Page 115 - 121

Deponien auf Flächen mit bergbaulicher Vornutzung bieten eine Reihe von Vorteilen. Der Flächenverbrauch wird gegenüber einer Neuplanung auf der „Grünen Wiese“ insgesamt gesenkt. Meist ist auch noch Infrastruktur, z.B. eine verkehrliche Anbindung, vorhanden, die sich weiternutzen lässt. Und als Anschlussnutzung eignet sich eine Deponie dazu, den bergbaulichen Betrieb sicher, umweltverträglich und wirtschaftlich abschließen zu können. Die Deponieplanung ist allerdings in das rechtlich richtige Verhältnis zu bringen zu dem nach Bergrecht abzuarbeitenden Abschlussbetriebsplan und damit auch der bergrechtlichen Pflicht zur Wiedernutzbarmachung. Das hat Auswirkungen auf das einschlägige Zulassungsverfahren und die sachlich zuständige Behörde. Der Beitrag befasst sich mit der Thematik unter beispielhafter Orientierung an der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.


Zur „äußeren Verbindlichkeit“ von Vorranggebieten gemäß §8 Abs.7 S.1 Nr.1 ROG journal article

Anmerkung zu OVG NRW, Urteil vom 16.6.2016 – 8 D 99/13.AK („Kohlekraftwerk Lünen“)

Gregor Franßen, Moritz Grunow

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 6 (2016), Issue 2, Page 74 - 77

Indem Standorte vorsorglich als verbindliche Ziele der Landes- bzw. Regionalplanung vor konkurrierenden Nutzungen gesichert werden, lässt sich die Ansiedlung von raumbedeutsamen Vorhaben planerisch steuern. Eine derartige Standortvorsorge bindet die kommunale Bauleitplanung und beeinflusst Planfeststellungen und auch BImSchG-Genehmigungsverfahren, wobei unterschiedlich weit reichende räumliche Bindungswirkungen möglich sind. Hierzu und insbesondere zu früheren Aussagen des OVG NRW in dem sog. Datteln-Urteil über einen räumlichen Umgebungsschutz („äußere Verbindlichkeit“) bestimmter Standortvorsorgeplanungen hat zuletzt der 8. Senat des Gerichts Stellung genommen. Auf diesen planungsrechtlichen Teilaspekt konzentriert sich die vorliegende Anmerkung zu der Entscheidung des OVG NRW vom 16.6.2016 über das neue Steinkohlekraftwerk Lünen.


Folgen des Wegfalls der Heizwertklausel für Betreiber von Müllverbrennungsanlagen journal article

Moritz Grunow

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 6 (2016), Issue 1, Page 6 - 13

Dass der Bundesgesetzgeber die abfallrechtliche Heizwertklausel aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz streicht, scheint mit dem Anfang Mai 2016 vorgelegten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes absehbar. Bereits im Vorfeld wurde die Frage aufgeworfen, welche rechtlichen Folgen sich hieraus für Betreiber von Müllverbrennungsanlagen im Verhältnis zu ihren Kunden ergeben können, die Abfälle zur Verwertung anliefern. Kündigungs- und Schadenersatzansprüche der anliefernden Abfallerzeuger und -besitzer wurden als Möglichkeit genannt. Sicher ist, dass die mit dem Wegfall der Regelung verbundene Neuaufteilung der Darlegungslasten den Begründungsaufwand der Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen gegenüber Kunden und Behörden ansteigen lassen wird.

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