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BImSchG und KrWG journal article

Walter Frenz

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 2 (2012), Issue 5, Page 202 - 206

I. Systematik § 13 KrWG verweist wie schon § 9 KrW-/AbfG auf das BImSchG und damit insbesondere auf § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG, der die Errichtungs- und Betreiberpflichten im Hinblick auf Abfälle betrifft und dabei die Hierarchie zwischen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen explizit regelt. Zwar ist von daher § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BImSchG speziell zu den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften.1 Dieser wiederum verweist indes sei


Befreiung für Kleinemittenten vom Emissionshandel journal article

Walter Frenz

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 2 (2012), Issue 2, Page 59 - 64

Bei Betreibern kleinerer Anlagen stellt sich die Frage, ob sie vom Emissionshandel ausgenommen werden. Dafür legt § 27 TEHG genaue Grenzen und weitere Voraussetzungen vor allem in Form von Ersatzpflichten fest, die gar nicht so weit entfernt von den Pflichten für größere Anlagen sind. Sie bilden aber erhebliche Erleichterungen. I. Systematik Bereits bisher waren kleine Anlagen mit einem Jahresdurchschnitt von nicht mehr als 25.000 t CO2-Emissionen pri


Kapazitätsverringerungen und Betriebseinstellungen im Emissionshandel journal article

Walter Frenz

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 2 (2012), Issue 1, Page 2 - 7

Das muss nicht sein, wenn nämlich eine Kapazitätsverringerung oder eine Betriebseinstellung vorliegt. I. Systematik Der vierte Abschnitt der ZuV 2020 behandelt Kapazitätsverringerungen und Betriebseinstellungen. Bei Kapazitätsverringerungen sind nur wesentliche relevant. Bei Betriebseinstellungen zählen auch teilweise vorgenommene. Daher kann es Überschneidungen geben. Während bei der teilweisen Betriebseinstellung eine Verringerung der Aktivitätsrate

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