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Klimaklagen gegen Unternehmen journal article

Gernot-Rüdiger Engel

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 9 (2019), Issue 4, Page 160 - 164

Bereits im Jahr 2017 forderte der Klimawissenschaftler James Hansen auf der UN-Klimakonferenz in Bonn auf, Unternehmen auf die Schäden, die durch den Klimawandel entstehen, zu verklagen. „Das Rechtssystem stellt die einzige Möglichkeit dar, an die Geldmittel zu kommen, die benötigt werden, um mit dem Klimawandel fertig zu werden“, sagte Hansen. Durch den Klimawandel käme es zu immer größeren Schäden, für deren Behebung erhebliche Geldsummen notwendig seien. Diese Kosten, so die Aufforderung Hansens, sollten die Unternehmen tragen, die am meisten von der Nutzung fossiler Brennstoffe profitierten. Über zwei Jahre sind seit diesem nicht unumstrittenen Aufruf des Klimaforschers vergangen. Eine Flut an Klagen hat nicht eingesetzt, auch Zahlungsforderungen von Staaten an Unternehmen sind größtenteils ausgeblieben. Nur einzelne Klagen haben es bis zu den Gerichten geschafft. Das wirft die Frage auf, welche Auswirkungen Klimaklagen – unabhängig davon, ob gegen Unternehmen selbst oder gegen Staaten gerichtet – auf Unternehmen haben können. Bilden Klimaklagen ein weiteres Instrument, um das bereits hohe Schutzniveau gegen den Klimawandel und seine Folgen durchzusetzen? Müssen Unternehmen fürchten, für Naturkatastrophen auf der ganzen Welt verantwortlich gemacht zu werden? Oder ist ein gerichtliches Vorgehen, um Unternehmen über das bereits rechtlich verbindliche Maß hinaus zu mehr Klimaschutz zu veranlassen, bereits im Voraus zum Scheitern verurteilt?






Der neue Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen und anderen unbemannten Fluggeräten journal article

Gernot-Rüdiger Engel

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 7 (2017), Issue 1, Page 22 - 29

Drohnen und andere unbemannte Fluggeräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Angesichts immer fortschrittlicherer Technik sind sie nicht nur in der Freizeitgestaltung zu einem Massenphänomen geworden. Immer mehr gewerbliche Nutzer greifen auf Drohnen zurück. Eingesetzt werden sie etwa zur Überwachung von Industrieanlagen, zum Schutz von Bahnanlagen oder als fliegende Agrarhelfer in der Landwirtschaft. Ein international tätiger Versanddienstleister hat vor kurzem mit seiner ersten Paketlieferung per Drohne auf sich aufmerksam gemacht. Die fortgeschrittene Technik bietet Potenziale, Wachstumschancen, aber auch (Unfall)Risiken. Mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten (nachfolgend: Drohnenverordnung) wird angestrebt, einerseits „zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeiten für den gewerblichen Einsatz dieser neuen Technologie der unbemannten Luftfahrtsysteme zu fördern, auf der anderen Seite jedoch im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Datenschutzes die Nutzung von unbemannten Fluggeräten zu Zwecken der Freizeitgestaltung (Flugmodell) zu regulieren, ohne die Attraktivität des von vielen ausgeübten Hobbys unangemessen einzuschränken“. Ziel dieses Beitrages ist es, einen vertieften Einblick in die am 7.4.2017 in Kraft getretene Anpassung des Rechtsrahmens für Drohnen zu geben. Der neue Rechtsrahmen bietet für den gewerblichen Einsatz von Drohnen sowohl Chancen als auch Beschränkungen.