Skip to content
  • «
  • 1
  • »

The search returned 2 results.

Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot in der Vorhabenzulassung (Teil 1) journal article

Konrad Asemissen

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 8 (2018), Issue 1, Page 10 - 19

Nach dem „Paukenschlag“ des EuGH mit der Entscheidung vom 1.7.2015 ist die Diskussion über Auslegung und Anwendung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes der Wasserrahmenrichtlinie intensiv weitergeführt worden. Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot spielt nun bei einer Vielzahl von Vorhaben – vom Straßenbau über Grundwasserentnahmen bis zu Industrieanlagen und Wasserkraftanlagen – eine entscheidungserhebliche Rolle und ist zu einer wichtigen planungs- und umweltrechtlichen Wegmarke bei der Realisierung von Projekten geworden. Neben Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte liegen inzwischen Handlungsempfehlungen der LAWA und Vollzugshinweise der Bundesländer vor. Daraus lassen sich Leitlinien für die Bewältigung des Verschlechterungsverbotes in Zulassungsverfahren ableiten. Der Beitrag liefert auf dieser Grundlage eine Orientierung für das Prüfprogramm des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes in der Vorhabenzulassung und geht auf die sich hierbei stellenden rechtlichen Fragen ein.


Das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot in der Vorhabenzulassung (Teil 2) journal article

Konrad Asemissen

Zeitschrift für Immissionsschutzrecht und Emissionshandel, Volume 8 (2018), Issue 2, Page 73 - 78

Im ersten Teil dieses Beitrages wurde das Prüfprogramm des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes in der Vorhabenzulassung dargestellt. Die Bedeutung, die dem Verschlechterungsverbot als Zulassungshürde für Vorhaben der Industrie, Infrastruktur und Wasserwirtschaft zukommt, erfordert eine gleichermaßen intensive Betrachtung der vorhabenbezogenen Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot. Der EuGH hat sich bald nach seiner Entscheidung zur Weservertiefung mit der Auslegung des Ausnahmetatbestandes Art. 4 Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie befasst und im Ergebnis die Sorgenfalten von Vorhabenträgern ein wenig geglättet. Damit die Prognose einer Verletzung des Verschlechterungsverbotes nicht zum absoluten Planungshindernis wird, ist der vorhabenbezogene Ausnahmetatbestand in die Prüfung und Planung von Vorhaben einzubeziehen. Den sich dabei stellenden rechtlichen Fragen widmet sich dieser zweite Teil des Beitrages. Daneben ist das Verhältnis des Verschlechterungsverbotes zum Verbesserungsverbot im Rahmen der Vorhabenzulassung zu klären.

  • «
  • 1
  • »