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Das „Dieselauto“ zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht

Jörg Berkemann


Der Diesel- oder Abgasskandal betrifft überwiegend illegale Manipulationen verschiedener Autohersteller. Ziel war, die Beachtung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase zu umgehen. Abschalteinrichtungen waren am 15. Januar 2013 mit einer Verordnung der EU verboten worden. Die Aufdeckung wurde durch eine Notice of Violation der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) angestoßen. Viele Studien stellten Abweichungen zwischen realen und Prüfstandemissionen bei Modellen deutscher und anderer Hersteller fest.

Der Verfasser ist Richter am BVerwG a. D, Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School, Hamburg.
Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 8.1.2019 – VIII ZR 225/17, I+E 2019, 151 ff. = NJW 2019, 1133.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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