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Spannungsfeld – Kreislaufwirtschaftsrecht vs. Immissionsschutzrecht

Einsatz von Altholz in der energetischen Verwertung

Katrin Metternich


Im Laufe der letzten Jahrzehnte haben sich auf europäischer sowie auf nationaler Ebene bedeutende Entwicklungen im Bereich des Kreislaufwirtschaftsrechts ergeben, die insbesondere eine relevante Wechselwirkung zum Immissionsschutzrecht aufweisen. So stehen im Rahmen der aktuellen Debatte um die Novellierung der Altholzverordnung auch der Einsatz von Altholz in der energetischen Verwertung und die damit verbundenen stoffstrombezogenen Anwendungsbereiche der 1. BImSchV, 13. BImSchV, 17. BImSchV und 44. BImSchV sowie die anlagenbezogene 4. BImSchV im Blickpunkt. Die nachfolgende Betrachtung befasst sich daher mit dem immissionsschutzrechtlichen Einsatz von Altholz in der energetischen Verwertung und die dadurch auftauchende Diskrepanz zum Kreislaufwirtschaftsrecht, insbesondere zur gegenwärtigen Altholzverordnung.

Die Autorin ist im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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