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Bewertung von Lichtimmissionen

Benedikt Huggins
Keywords: Lichtimmissionen, Licht, Lichtanlage, Betreiberpflichten


Lichtimmissionen verursachen nachteilige Auswirkungen auf Flora und Fauna und rufen zumindest Belästigungen für den Menschen hervor. Entsprechend können künstliche Lichtimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu qualifizieren sein und damit die immissionsschutzrechtlichen Pflichten auslösen. Schwerpunkt der Untersuchung bilden die Betreiberpflichten für immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Lichtanlagen. Dabei ist der Anwendungsbereich der Betreiberpflichten des § 22 Abs. 1 S. 1 BImSchG eingeschränkt. Zudem bereitet die fehlende gesetzliche Konkretisierung der Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lichtimmissionen Schwierigkeiten, die sich bislang nur bedingt mithilfe von Verwaltungsvorschriften, Leitfäden und technischer Regelwerke lösen lassen.

Benedikt Huggins ist wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Sabine Schlacke am Institut für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster. Er promoviert zum Thema künstlicher Beleuchtungen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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