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Der Referentenentwurf zur Novelle der AwSV

Christian Thomas
Keywords: AwSV, Referentenentwurf zur Novelle der AwSV, Einstufung von Stoffen und Gemischen, Anforderungen an Anlagen, Gefährdungsstufen


Am 25.11.2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Referentenentwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) veröffentlicht. Die AwSV ist in ihrer aktuellen Form seit dem 1.8.2017 in Kraft. Sie gewährleistet einen bundesweit einheitlichen Sicherheitsstandard für ortsfeste Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Im Rahmen der geplanten Änderung der Verordnung sollen neben Systematisierungen, Klarstellungen und Aktualisierungen insbesondere auch konkretere Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung aufgenommen werden. Zudem ist unter anderem die Ergänzung von bestimmten Anforderungen an Umschlagsanlagen sowie die Abgrenzung zwischen Biogas- und Jauche-, Gülle- und Silageanlagen (JGS-Anlagen) geplant. Der aktuelle Referentenentwurf soll zum Anlass genommen werden, die wesentlichen Inhalte und zentralen Pflichten der AwSV in ihrer derzeit geltenden Fassung darzustellen und darauf aufbauend die vorgesehenen Anpassungen zu beleuchten.

Der Autor ist Rechtsanwalt im Dezernat für Umwelt- und Technikrecht der Sozietät Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Düsseldorf.

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