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Klimaklagen gegen Unternehmen

Gernot-Rüdiger Engel


Bereits im Jahr 2017 forderte der Klimawissenschaftler James Hansen auf der UN-Klimakonferenz in Bonn auf, Unternehmen auf die Schäden, die durch den Klimawandel entstehen, zu verklagen. „Das Rechtssystem stellt die einzige Möglichkeit dar, an die Geldmittel zu kommen, die benötigt werden, um mit dem Klimawandel fertig zu werden“, sagte Hansen. Durch den Klimawandel käme es zu immer größeren Schäden, für deren Behebung erhebliche Geldsummen notwendig seien. Diese Kosten, so die Aufforderung Hansens, sollten die Unternehmen tragen, die am meisten von der Nutzung fossiler Brennstoffe profitierten. Über zwei Jahre sind seit diesem nicht unumstrittenen Aufruf des Klimaforschers vergangen. Eine Flut an Klagen hat nicht eingesetzt, auch Zahlungsforderungen von Staaten an Unternehmen sind größtenteils ausgeblieben. Nur einzelne Klagen haben es bis zu den Gerichten geschafft. Das wirft die Frage auf, welche Auswirkungen Klimaklagen – unabhängig davon, ob gegen Unternehmen selbst oder gegen Staaten gerichtet – auf Unternehmen haben können. Bilden Klimaklagen ein weiteres Instrument, um das bereits hohe Schutzniveau gegen den Klimawandel und seine Folgen durchzusetzen? Müssen Unternehmen fürchten, für Naturkatastrophen auf der ganzen Welt verantwortlich gemacht zu werden? Oder ist ein gerichtliches Vorgehen, um Unternehmen über das bereits rechtlich verbindliche Maß hinaus zu mehr Klimaschutz zu veranlassen, bereits im Voraus zum Scheitern verurteilt?

Dr. Gernot-Rüdiger Engel ist Rechtsanwalt und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Büro Hamburg. Zugleich ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Fachbereich Umwelt- und Energierecht.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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