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Emissionshandel – Aktuelle rechtliche Probleme in der 4. Handelsperiode

Markus Ehrmann
Keywords: Emissionshandel, 4. Handelsperiode, Carbon Leakage, TEHG, EHV 2030, Kleinemittent, EU-Zuteilungsverordnung, Brexit,


Die Vorbereitungen für die vierte Handelsperiode 2021–2030 im Emissionshandel befinden sich derzeit in vollem Gange: Die neue Emissionshandels-Richtlinie ist seit Frühjahr 2018 in Kraft. In Deutschland wird sie mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt, dessen Novelle am 25.1.2019 in Kraft trat. Das TEHG wird ergänzt durch die Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030), die im Frühjahr 2019 in Kraft treten soll. Auf der Grundlage der EU-Richtlinie hat schließlich die Kommission die EU-Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO) erlassen, die am 28.2.2019 in Kraft getreten ist. Mit diesen rechtlichen Regelungen ist die Grundlage gelegt für das Verfahren zur Zuteilung von Emissionsberechtigungen, das wahrscheinlich von April bis Juni 2019 erfolgen wird.

Dr. Markus Ehrmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der auf das Öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei Köchling & Krahnefeld in Hamburg, www.kk-rae.de, ehrmann@kk-rae.de. Die nachfolgenden Ausführungen sind auf dem Stand vom 28.2.2019.

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