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Zur Durchsetzung von Lärmaktionsplänen durch die Kommunen

Anmerkung zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 17.7.2018 – 10 S 2479/17 (rechtskräftig)

Karsten Sommer


In seiner – inzwischen rechtskräftigen – Entscheidung widmet sich der VGH Baden-Württemberg für die Durchsetzung von Lärmaktionsplänen zentralen Fragen: Gehört die Lärmaktionsplanung zur kommunalen Selbstverwaltung? Kann die planende Kommune die von ihr im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen gegenüber den zur Durchsetzung verpflichteten (§§ 47d Abs. 6, 47 Abs. 6 BImSchG) Aufgabenträgern durchsetzen? Welche Voraussetzungen muss ein Lärmaktionsplan erfüllen, soll er auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzbar sein? Der folgende Beitrag beleuchtet die Bedeutung der Entscheidung für die Rechtsanwendung.

Karsten Sommer ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Berlin.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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