- Volume 8 (2018), Issue 4
- Vol. 8 (2018), No. 4
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- Pages 215 - 218
- pp. 215 - 218
Zur Durchsetzung von Lärmaktionsplänen durch die Kommunen
Anmerkung zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 17.7.2018 – 10 S 2479/17 (rechtskräftig)
In seiner – inzwischen rechtskräftigen – Entscheidung widmet sich der VGH Baden-Württemberg für die Durchsetzung von Lärmaktionsplänen zentralen Fragen: Gehört die Lärmaktionsplanung zur kommunalen Selbstverwaltung? Kann die planende Kommune die von ihr im Lärmaktionsplan festgesetzten Maßnahmen gegenüber den zur Durchsetzung verpflichteten (§§ 47d Abs. 6, 47 Abs. 6 BImSchG) Aufgabenträgern durchsetzen? Welche Voraussetzungen muss ein Lärmaktionsplan erfüllen, soll er auch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzbar sein? Der folgende Beitrag beleuchtet die Bedeutung der Entscheidung für die Rechtsanwendung.