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Probleme bei der Anwendung von Art.21 Abs.3 S.1 der Industrieemissions-Richtlinie (Vier-Jahres-Frist) mit Blick auf das BImSchG

Alexander Kenyeressy


Das europäische Recht setzt eine ambitionierte Frist zur mitgliedstaatlichen Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen. Der folgende Beitrag beleuchtet bisherige Erfahrungen dazu aus dem Blickwinkel bestehender Anlagen im Sinne der Industrieemissions-Richtlinie im Geltungsbereich des BImSchG.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Kenyeressy ist im Direktionsbereich Umwelt- und Klimaschutz, Nachhaltigkeit der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, tätig. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wieder. Die Abhandlung basiert auf einem Vortrag des Autors im Rahmen der Veranstaltung „Forum Immissionsschutzrecht 2018“ am 9.10.2018 in Düsseldorf.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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