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Konsequenzen aus der Entscheidung des BVerwG für die Lärmkontingentierung von Gewerbe- und Industriegebieten

Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 7.12.2017 – 4 CB 7.16

Gert Guggemos, Johann Storr


Die Entscheidung des BVerwG vom 7.12.2017 – 4 CN 7.16 – hat im Wesentlichen nicht wegen dem, was dort im amtlichen Tenor ausgesprochen wurde, sondern vor allem wegen dem, was sich als obiter dictum aus den Urteilsgründen ergibt, erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Bauleitplanung für GE- und GI-Gebiete und wirft zahlreiche Folgefragen auf. Der folgende Beitrag stellt die Anforderungen dar und bietet eigene Lösungsansätze zu den aufgeworfenen Fragen.

Gert Guggemos ist Partner der Sozietät Puhle und Kollegen, Partnerschaft mbB, Augsburg, Johann Storr ist geschäftsführender Gesellschafter der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH, Augsburg.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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