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Die Novelle des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen zur Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels (Novelle Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)

Friedhelm Pohl


Am 15.7.2015 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie. Am 8./9.11.2017 haben das Europäische Parlament und der Rat sich auf eine gemeinsame Reform des EU-Emissionshandelssystems geeinigt. Die Richtlinie (EU) 2018/410 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.3.2018 zur Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie wurde am 19.3.2018 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie in deutsches Recht hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels am 29.6.2018 den Bundesländern zur Stellungnahme zugesandt. Am 1.8.2018 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen.

Der Verfasser ist im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz u.a. für das Klimaschutzinstrument „Emissionshandel“ zuständig.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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