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Die 42. BImSchV und ihr Vollzug ein Jahr nach Inkrafttreten

Elisabeth Edom


Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider ist am 19.8.2017 in Kraft getreten. Sie vermindert Gefahren aufgrund von Legionellen in den genannten Anlagen. Zur Verordnung und ihrem Vollzug bestehen vielfach noch offene Fragen. Der vorliegende Beitrag stellt die aus der Verordnung resultierenden Pflichten vor und ordnet sie aus Sicht des Verwaltungsvollzugs ein. Das zur Erfüllung der kürzlich in Kraft getretenen Anzeigepflichten der Verordnung geschaffene Online-Portal KaVKA wird vorgestellt und erläutert. Für den Vollzug der Verordnung häufig noch vorhandener Informationsbedarf und noch auszugestaltende Themenfelder werden aufgezeigt.

Dr. sc. ETH Zürich Elisabeth Edom ist Diplomingenieurin und Referentin im Referat „Anlagenbezogene Luftreinhaltung, Anlagensicherheit, Störfallvorsorge, Emissionshandel“ im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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