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Umgebungslärm-Richtlinie und Lärmaktionsplan – Stand der Rechtsentwicklung

Jörg Berkemann


Die Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG datiert vom 25.6.2002. Sie trat am 18.7.2002 in Kraft. Binnen zweier Jahre war die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Frist konnte nicht eingehalten werden. Die Umsetzung durch §§ 47a ff. BImSchG (BGBl I 2005, 1794) trat nach einem zweifachen Vermittlungsverfahren erst am 30.6.2005 in Kraft. Im Zentrum sowohl der Richtlinie als auch des deutschen Gesetzesrechts steht der Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG). Dessen genaue Funktion und dessen Rechtscharakter sind stark umstritten. Der Beitrag untersucht vielfältige Auslegungsfragen auf der Grundlage der entstandenen deutschen Rechtsprechung und des durchaus vielfältigen Schrifttums. Eine einschlägige Judikatur des EuGH gibt es bislang nicht.

Der Verfasser ist Richter am BVerwG a.D., Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg und Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School, Hamburg.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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