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Aktuelle Probleme der 26. BImSchV bei der Planung von Höchstspannungsfreileitungen

Reinhard Ruge, Detlef Kober


Der Ausbau des Höchstspannungsnetzes ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. In den Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen sind elektrische und magnetische Felder allgegenwärtige Diskussionspunkte, wobei die 26. BImSchV den zentralen Rechtsrahmen für diese Thematik bildet. Der Beitrag beschäftigt sich mit den aktuellen rechtlichen Herausforderungen für die Planungspraxis: dem seit der Novelle der 26. BImSchV 2013 eingeführten Überspannungsverbot gemäß § 4 Abs. 3, der Bedeutung von elektromagnetischen Feldern unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte sowie dem Verhältnis Mensch/Tier, insbesondere bei Konflikten von Vorhaben mit dem europäischen Habitatschutzrecht.

Dr. Reinhard Ruge ist Stellvertretender Leiter Recht, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt der 50Hertz Transmission GmbH, Dr. Detlef Kober ist Rechtsanwalt sowie Justitiar der Amprion GmbH. Die Ausführungen des Beitrags geben die private Auffassung der Autoren wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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