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Aktuelle Entwicklungen im Emissionshandel

Markus Ehrmann


Mit dem im November 2017 erzielten Kompromiss im Trilog ist der rechtliche Rahmen für den Emissionshandel in der vierten Zuteilungsperiode 2021–2030 gesetzt. Durch die zukünftigen Regelungen soll zum einen die sich im Umlauf befindliche Menge an Emissionsberechtigungen verknappt, zugleich soll die energieintensive, im internationalen Wettbewerb stehende Industrie vor „carbon leakage“ geschützt werden. Zudem fließen Erkenntnisse aus der Rechtsprechung der laufenden dritten Zuteilungsperiode in die Ausgestaltung dieser Regelungen ein. Schließlich sind die Regelungen an die internationalen Klimaschutzbemühungen unter dem Pariser Abkommen gekoppelt.

Der Autor ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der auf das Öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei Köchling & Krahnefeld in Hamburg. Das Manuskript dieses Beitrags ist auf dem Stand von Mitte Januar 2018.

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