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Folgen der jüngeren wasserrechtlichen Rechtsprechung für industrielle und kommunale Vorhabenträger

Die Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie im Lichte der jüngeren Rechtsprechung, deren Auswirkungen auf die Praxis und Handlungsmöglichkeiten für Vorhabenträger

Stefan Kopp-Assenmacher, Alexander Dohmen


Bei Inkrafttreten der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (sog. Wasserrahmenrichtlinie, „WRRL“) hatten wohl nur wenige damit gerechnet, dass 18 Jahre später gerade die Herausforderungen der WRRL zu tiefgreifenden Problemen bei Trägern industrieller und kommunaler Vorhaben mit wasserwirtschaftlicher Relevanz führen. Noch weniger hätte man aus damaliger Sicht wohl damit gerechnet, dass nach einer solchen Zeitspanne immer noch viele mit der Richtlinie im Zusammenhang stehende Fragen als ungeklärt zu bezeichnen sind. Heute stellen wir fest, dass das Wasserrecht zum Kristallisationspunkt für industrielle und kommunale Genehmigungsverfahren geworden ist. Soll das Wasserrecht nicht zu einer Deindustrialisierung führen, muss es sowohl für Vorhabenträger als auch für den Vollzug handhabbarer werden. Vor diesem Hintergrund analysiert der Aufsatz die Folgen der jüngeren wasserrechtlichen Rechtsprechung und zeigt Handlungsoptionen für die Betroffenen auf.

Stefan Kopp-Assenmacher ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Berlin. Dr. Alexander Dohmen ist Rechtsanwalt in dieser Kanzlei. Der Aufsatz gründet auf einem Vortrag von Rechtsanwalt Kopp-Assenmacher zu den „Folgen der aktuellen Rechtsprechung zum Wasserrecht für BImSchG-Anlagen“ anlässlich der Länder-Immissionsschutztage 2017 am 12.10.2017 in Berlin und wurde von den Autoren wesentlich erweitert und aufgrund jüngster Rechtsprechung nochmals aktualisiert.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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