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Die Bedeutung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen

Jessica Schröter


Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Auswirkungen des nunmehr den Bundesländern von der LAI empfohlenen sogenannten Interimsverfahrens im Hinblick auf die Auswirkungen auf laufende immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Rechtsschutzverfahren von Windenergieanlagen. In diesem Zusammenhang werden die Unterschiede zum bisherigen Prognosemodell für die Berechnung von Schallimmissionen dargestellt und bewertet. Zudem wird die bislang hierzu ergangene Rechtsprechung kritisch analysiert. Insbesondere ist der Frage näher nachzugehen, ob derzeit eine Pflicht zur Anwendung des Interimsverfahrens besteht und ob diese auch für solche Genehmigungsverfahren (nachträglich) angenommen werden kann, die bereits abgeschlossen, aber wegen eines von einem Dritten eingelegten Rechtsbehelfs noch nicht bestandskräftig sind.

Die Verfasserin ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Jeromin | Kerkmann, Andernach.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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