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Deponievorhaben auf bergbaulichen Betriebsflächen

Zwischen Berg- und Abfallrecht: Zuständigkeiten und Verfahrensfragen

Andrea Versteyl, Moritz Grunow
Keywords: Deponievorhaben, bergbauliche Flächen, Bergrecht, Abfallrecht, Folgenutzung, Wiedernutzbarmachung, Betreiberidentität, unterschiedliche Betreiber


Deponien auf Flächen mit bergbaulicher Vornutzung bieten eine Reihe von Vorteilen. Der Flächenverbrauch wird gegenüber einer Neuplanung auf der „Grünen Wiese“ insgesamt gesenkt. Meist ist auch noch Infrastruktur, z.B. eine verkehrliche Anbindung, vorhanden, die sich weiternutzen lässt. Und als Anschlussnutzung eignet sich eine Deponie dazu, den bergbaulichen Betrieb sicher, umweltverträglich und wirtschaftlich abschließen zu können. Die Deponieplanung ist allerdings in das rechtlich richtige Verhältnis zu bringen zu dem nach Bergrecht abzuarbeitenden Abschlussbetriebsplan und damit auch der bergrechtlichen Pflicht zur Wiedernutzbarmachung. Das hat Auswirkungen auf das einschlägige Zulassungsverfahren und die sachlich zuständige Behörde. Der Beitrag befasst sich mit der Thematik unter beispielhafter Orientierung an der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.

Prof. Dr. Andrea Versteyl ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Namenspartnerin der Wirtschaftskanzlei AVR Rechtsanwälte. Moritz Grunow ist Rechtsanwalt in der Essener Sozietät Heinemann & Partner.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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