Weiter zum Inhalt

Eignung von automatischen Messsystemen für die Emissionsermittlung im gesetzlich geregelten Bereich

Teil 1 – Messsysteme für industrielle Anlagen

Detlef Wagner, Dominik Wildanger


Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Grundlagen und deren praktischer Umsetzung zur kontinuierlichen Überwachung des Emissionsverhaltens von industriellen Anlagen im Geltungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Anforderungen an die für diese Aufgabe eingesetzten Messgeräte und den in Deutschland etablierten Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Anforderungen in der praktischen Umsetzung. Der Betreiber einer Industrieanlage trägt die unmittelbare Verantwortung für die korrekte Durchführung der von ihm geforderten Emissionsüberwachung. An der Erfüllung dieser Aufgabe sind jedoch zahlreiche andere Parteien mit unterschiedlichen Rollen und Verantwortlichkeiten beteiligt: Hersteller, Vertreiber und Systemintegratoren von Mess- und Auswerteinrichtungen, Prüfinstitute, die die Prüfungen zur Eignung von Mess- und Auswertesystemen durchführen, sowie Stellen, die für die Funktionsprüfung und Kalibrierung von kontinuierlichen Messeinrichtungen bekannt gegeben sind. Alle diese Akteure nehmen Einfluss auf die Qualität der vom Anlagenbetreiber zu ermittelnden Messergebnisse. In diesem Artikel werden deren Rollen, Aufgaben und Zuständigkeiten im derzeit etablierten Qualitätssicherungsprozess der kontinuierlichen Emissionsüberwachung beleuchtet. Dazu werden ausgehend von den gesetzlichen Anforderungen die einzelnen Schritte der Qualitätssicherung von der einmalig durchzuführenden Eignungsprüfung über die Bekanntgabe bis hin zu den periodisch durchzuführenden Überprüfungen der eingesetzten Messgeräte an der konkreten Quelle dargestellt. Dabei werden auch die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten an diesem Prozess einer kritischen Betrachtung unterzogen und die Entwicklung des Verfahrens seit dessen Einführung vor gut 40 Jahren beleuchtet. Ausgehend von dieser Entwicklung werden unter Berücksichtigung der gewonnenen Erfahrungen sowie der nationalen und europäischen Entwicklungen Denkanstöße zur weiteren Optimierung dieses seit Jahrzehnten bewährten Qualitätssicherungsprozesses gegeben.

Dr. rer. nat. Detlef Wagner ist Fachbereichsleiter im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen in Essen. Dr. rer. nat. Dominik Wildanger ist Dezernatsleiter im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel.Die Ausführungen in diesem Text geben die persönliche Meinung der Autoren wieder.

Empfehlen


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation