§76 Abs.2 VwVfG und der verfahrensrechtliche Weg einer Planänderung von unwesentlicher Bedeutung vor Fertigstellung am Beispiel eines infrastrukturellen Großprojekts (Flughafen)
Der Autor Diekmann leitet das Dezernat „Fachplanung, Luftfahrtpersonal“ der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB), der Autor Bogatzki ist als Referent bei diesem Dezernat tätig. Der Text gibt die persönliche Auffassung der Autoren wieder. Für redaktionelle Mitarbeit danken die Autoren Herrn Malte Preuß, ebenfalls Referent im Dezernat „Fachplanung, Luftfahrtpersonal“ der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB).