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Verkehrsverbote für Dieselkraftfahrzeuge zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid außerhalb von Umweltzonen

Jan Christoph Weise


Die Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickstoffdioxid werden nach wie vor vielerorts überschritten. Maßgeblich verursacht wird die Belastung durch Stickoxidemissionen von Dieselkraftfahrzeugen. Maßnahmen zugunsten der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte müssen daher zwangsläufig bei letzteren ansetzen. Das VG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 13.9.2016 (Az. 3 K 7695/15) die Zulässigkeit der Anordnung von Verkehrsverboten gegenüber den Führern von Dieselkraftfahrzeugen im Grundsatz bejaht. Dieser Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, die gesetzlichen Voraussetzungen und Schranken von Verkehrsverboten zugunsten der Reduzierung der Stickstoffdioxidimmissionen an Hauptbelastungspunkten zu beleuchten.

Dr. iur. Jan Christoph Weise ist Bearbeiter im Referat 38 „Rechtsangelegenheiten der Abteilung Immissionsschutz, Kreislaufwirtschaft und Abfall“ des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Außerdem ist Herr Dr. Weise am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Kay Waechter) der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover tätig. Die in diesem Aufsatz geäußerten Rechtsansichten geben die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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