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Folgen des Wegfalls der Heizwertklausel für Betreiber von Müllverbrennungsanlagen

Moritz Grunow


Dass der Bundesgesetzgeber die abfallrechtliche Heizwertklausel aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz streicht, scheint mit dem Anfang Mai 2016 vorgelegten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes absehbar. Bereits im Vorfeld wurde die Frage aufgeworfen, welche rechtlichen Folgen sich hieraus für Betreiber von Müllverbrennungsanlagen im Verhältnis zu ihren Kunden ergeben können, die Abfälle zur Verwertung anliefern. Kündigungs- und Schadenersatzansprüche der anliefernden Abfallerzeuger und -besitzer wurden als Möglichkeit genannt. Sicher ist, dass die mit dem Wegfall der Regelung verbundene Neuaufteilung der Darlegungslasten den Begründungsaufwand der Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen gegenüber Kunden und Behörden ansteigen lassen wird.

Der Autor ist Rechtsanwalt in der Essener Sozietät Heinemann & Partner.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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