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Gesundheitliche Bewertung von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen

Dirk Heller


Aus Tierhaltungsanlagen freigesetzte und in die Umgebung verfrachtete Bioaerosole können grundsätzlich gesundheitliche Wirkungen hervorrufen. Zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der AnwohnerInnen durch Bioaerosole aus Tierhaltungsbetrieben liegen zwar vergleichsweise wenige Erkenntnisse vor, aus gesundheitlicher Sicht ist aber eine Begrenzung der Bioaerosol-Belastung im Umfeld von Tierhaltungsanlagen geboten. Mittlerweile wurden daher verschiedene Regelungen zur gesundheitlichen Bewertung von Bioaerosol-Immissionen wie die Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 „Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol-Immissionen“ des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) sowie der „Leitfaden Bioaerosole“ der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) erarbeitet. Diese Regelungen beziehen sich auf unterschiedliche Schutzniveaus. Während bei der Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 die umweltmedizinische Vorsorge angesprochen wird, steht beim LAI-Leitfaden bei der Bewertung von Bioaerosol-Immissionen der Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Vordergrund.

Der Verfasser ist Dezernent im Fachbereich Umweltmedizin, Toxikologie, Epidemiologie, Noxen-Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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