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Europarechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten für Anlagebetreiber bei Ablehnung einer Änderung in der nationalen Zuteilungstabelle

Jannicke Abramowski


In Deutschland prüft und berechnet zunächst die Deutsche Emissionshandelsstelle ( DEHSt)1 die Zuteilungsmenge der Emissionszertifikate der einzelnen Anlagenbetreiber. Die berechnete Menge wird dann der Europäischen Kommission in Form einer nationalen Zuteilungstabelle gemeldet, die ihrerseits die ihr auf diese Weise übermittelten Zuteilungsmengen prüft. Stimmt die Europäische Kommission den Änderungen in der nationalen Zuteilungstabelle zu, weist sie den Zentralverwalter d

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(e.g. A | 000123 | 01)

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