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Konkurrierende Behördenzuständigkeiten nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens?

Christoph Fischer


I. Einführung In der Zulassung planfeststellungsbedürftiger Großvorhaben spielen Fragen behördlicher Zuständigkeiten – soweit ersichtlich – keine herausgehobeneRolle.Zwar ist dieRechtmäßigkeit eines festgestellten Plans für ein raumbedeutsames Vorhaben regelmäßig an einer Vielzahl formeller und materieller Kriterien zumessen, die sich aus einemGeflecht von Normen ableiten, welche ihrerseits unterschiedlichen Normsetzungsebenen und -kompetenzen zuzuordne

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(e.g. A | 000123 | 01)

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