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Zur Anwendung des Irrelevanzkriteriums der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)

Stephan Birko und Dr. Peter Kersandt


Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des VG Düsseldorf zu einer „absoluten Obergrenze“ von 25 % der Jahresgeruchsstunden

Der Beitrag befasst sich mit dem Irrelevanzkriterium der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)1. Er geht insbesondere der Frage nach, ob dieses Kriterium auch dann zulässigerweise Anwendung findet, wenn bereits die Geruchsemissionen der vorhandenen Quellen (Vorbelastung) den zulässigen Immissionswert

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(e.g. A | 000123 | 01)

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