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Der Ausgangszustandsbericht als Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides

Jürgen Fluck



I. Verwirrung Betreiber von Industrieemissionsanlagen sind gemäß § 10 Abs. 1a BImSchG1 unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, vor Inbetriebnahme der Anlage einen Bericht über den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Gelände der Anlage zu erstellen. Die Integration dieses Ausgangszustandsberichts (AZB), seine Funktion, Inhalt und Umfang sowie Zeitpunkt der

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(e.g. A | 000123 | 01)

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