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Fachliche und rechtliche Anforderungen an Messstellen im Immissionsschutz nach der neuen 41. BImSchV

Hans-Joachim Hummel Und Dr. Detlef Wagner


die Überwachung von Anlagen sind nach § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) technische Sachverhalte zu ermitteln und zu bewerten. Derartige Ermittlungen werden im Auftrag der Betreiber von unabhängigen Stellen vorgenommen, die für diese Messaufgaben besonders qualifiziert sind. Diese Stellen werden durch staatliche Stellen bekannt gegeben (Erlaubniserteilung) und unterliegen einer laufenden staatlichen Kontrolle, die sowohl die Qualität der eingesetzten Messver

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(e.g. A | 000123 | 01)

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