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Der Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen

Rainer Geesmann


I. Einleitung
Die Umsetzung der sogenannten Industrieemissions-
Richtlinie1 (nachfolgend „IED“2) in das deutsche Recht
erforderte unter anderem Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG). Der überwiegende Teil
dieser Änderungen ist am 2.5.2013 in Kraft getreten.3
Gleiches gilt für Änderungen der 4. BImSchV4 und der
9. BImSchV,5 welche im Zuge der Umsetzung der IED
erforderlich wurden.
Mit der „Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie“
(nachfolgend: „IED-Anlage“) wurd

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(e.g. A | 000123 | 01)

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