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Alles neu macht der Mai?

Miriam Vollmer Und Carsten Telschow


Die Anlagengröße nach Umsetzung der IED Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) – in nationales Recht umgesetzt am 2.5.2013 – hat das deutsche Immissionsschutzrecht materiell wie verfahrensrechtlich in erheblichem Maße modifiziert. Neu geregelt wurden aber nicht nur Grenzwerte und Verfahren. Auch die zentrale Begrifflichkeit der „Anlage“ und damit die Feststellung ihres Umfangs hat eine deutliche Veränderung erfahren. Denn während bisher die 4. BImSchV abschließend

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(e.g. A | 000123 | 01)

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