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Das Stilllegungsverbot für Kraftwerke nach § 13a EnWG

Martin Beckmann


I. Einführung Der Ausstieg aus der Kernenergie bis zum Jahre 2022, die Einstellung des deutschen Steinkohlenbergbaus bis zum Jahr 2018 und die weitreichende Förderung regenerativer Energien gefährden die Sicherheit der deutschen Elektrizitätsversorgung. 1 Seit Jahren arbeiten deutsche Übertragungsnetze an der Auslastungsgrenze.2 Ein umfangreicher Netzausbau ist deshalb erforderlich.3 Nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) muss eine Stilllegung von

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(e.g. A | 000123 | 01)

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