Skip to content

Emissionshandelsrechtliche Sanktionen bei „zu wenig“ abgegebenen Emissionsberechtigungen für stationäre Anlagen

Kurzbeitrag aus Anlass der Schlussanträge in der Rechtssache C-203/12

Heidi Stockhaus und Christian P. Zimmermann


Seit fast zwei Jahren ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Revision der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20.10.20111 anhängig, die nun bald entschieden werden könnte. Seinerzeit hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Anlagenbetreiber keine Sanktionszahlungen nach § 18 Abs. 1 S. 1 TEHG 2004 (nunmehr § 30 Abs. 1 S. 1 TEHG) leisten müssen, wenn sie zum 30. April eines Jahres eine Anzahl von Emissionsberechtigungen an die zuständige Behörde abgeben, die der in ihrem Emissionsbericht ausgewiesenen und vom Sachverständigen geprüften Gesamtemissionsmenge an Treibhausgasen ihrer Anlage im vorhergehenden Jahr entspricht.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation