- Volume 3 (2013), Issue 4
- Vol. 3 (2013), No. 4
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- Pages 140 - 146
- pp. 140 - 146
Zuteilungsregeln für messbare Wärme in der dritten Handelsperiode (Teil 2)
V. Zusätzliche Zuteilung für Privathaushalte § 10 ZuV 2020 Für die Abgabe von messbarer Wärme an Privathaushalte in den Jahren 2005 bis 2008 können Anlagenbetreiber nach § 10 ZuV 2020 unter den dort genannten Voraussetzungen eine zusätzliche Zuteilung erhalten. Dieser danach gewährte Zuteilungsaufschlag berechnet sich aus der Differenz der für das Zuteilungselement mit Wärme-Emissionswert für Wärmelieferungen an Privathaushalte im Zeitraum 1.1.2005 bi